Anamnese, eingewachsener Nagel, Hühneraugen, leichte Hornhaut
Weitere Informationen →Umfassende Behandlung beider Füße bei mehreren Beschwerden
Weitere Informationen →Haben Sie eine ärztliche Verordnung? Behandlungen über die Krankenkasse finden Sie hier.
Mein Name ist Nataliya Lengert. Ich bin staatlich geprüfte Podologin und medizinische Fußpflegerin. In meiner Praxis biete ich die fachgerechte podologische Versorgung und Pflege Ihrer Füße an. Dazu gehören die professionelle Nagel- und Hautpflege sowie die Versorgung von verdickten oder veränderten Nägeln, Hornhaut, Hühneraugen, Druckstellen und eingewachsenen Nägeln. Zu meinen Leistungen gehört auch die podologische Versorgung von Risikofüßen, beispielsweise bei Menschen mit Diabetes, Neuropathien oder Durchblutungsstörungen. Dabei lege ich großen Wert auf eine persönliche Betreuung, hohe Hygienestandards und eine angenehme Atmosphäre in meiner Praxis.
Kostenlose Parkplätze stehen direkt an der Praxis bzw. in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
Die Praxis is sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Eine Kartenansicht finden Sie auf dieser Seite.
Die kosmetische Fußpflege dient der Pflege und Verschönerung gesunder Füße – zum Beispiel der Nagel- und Hautpflege oder dem Lackieren der Nägel. Die Podologie beschäftigt sich mit der medizinisch notwendigen Behandlung von Fuß- und Nagelproblemen. Dazu gehören beispielsweise eingewachsene oder verdickte Nägel, Nagelveränderungen, Hühneraugen, übermäßige Hornhaut, Druckstellen und schmerzhafte Veränderungen an Haut und Nägeln. Auch Risikopatienten, z. B. Menschen mit Diabetes, Neuropathien oder Durchblutungsstörungen, werden podologisch behandelt. Bei bestimmten Erkrankungen und medizinischen Indikationen kann die podologische Behandlung ärztlich verordnet und von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Ob die Voraussetzungen für eine Heilmittelverordnung vorliegen, entscheidet der behandelnde Arzt.
Eine ärztliche Heilmittelverordnung benötigen Sie, wenn die Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden soll. Dies ist bei bestimmten medizinischen Indikationen möglich, z. B. beim diabetischen Fußsyndrom, bei bestimmten Neuropathien oder einem Querschnittsyndrom sowie bei der Nagelspangenbehandlung eines eingewachsenen Zehennagels.
Ob die Voraussetzungen für eine Heilmittelverordnung vorliegen, entscheidet Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt.
Die Behandlung muss in der Regel innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden.
Liegt keine Heilmittelverordnung vor, können podologische Behandlungen – soweit medizinisch möglich – auf Privatrezept oder als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen podologische Behandlungen bei bestimmten medizinischen Indikationen, z. B. beim diabetischen Fußsyndrom, bei bestimmten Neuropathien sowie bei einem Querschnittsyndrom. Voraussetzung ist eine ärztliche Heilmittelverordnung.
Auch die Nagelspangenbehandlung bei eingewachsenen Zehennägeln kann bei entsprechender ärztlicher Verordnung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Darüber hinaus bieten wir podologische Behandlungen als Privatleistung für Selbstzahler sowie auf Privatrezept an.
Dies hängt vom individuellen Befund ab. In der Regel empfehlen wir bei Risikopatienten Intervalle von 4 bis 6 Wochen, um Komplikationen frühzeitig zu vermeiden.
Selbstverständlich hat Hygiene in unserer podologischen Praxis höchste Priorität. Die Instrumente werden nach jeder Anwendung fachgerecht aufbereitet, gereinigt, desinfiziert und – entsprechend den hygienischen Anforderungen – sterilisiert. Für jede Behandlung werden hygienisch aufbereitete Instrumente verwendet.